Allgemeine
Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind für sämtliche Dienstleistungen bindend, die von der Firma Omnibus – ERNST erbracht werden. Dies schließt insbesondere die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, den Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen ein. Jegliche Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens Omnibus – ERNST, um Gültigkeit zu erlangen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unserer Kunden oder anderer Dritter und unseren eigenen AGB, haben unsere Geschäftsbedingungen Vorrang und sind maßgeblich. Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Geschäftsbedingungen die Grundlage für unsere Dienstleistungen bilden und deren Rahmenbedingungen festlegen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch und zögern Sie nicht, uns bei eventuellen Unklarheiten oder Anliegen zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen hochwertige Dienstleistungen anzubieten und stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Ihre Fragen oder Bedenken zu klären.

 

§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss

Um eine Buchung rechtsverbindlich zu gestalten, ist stets eine schriftliche Bestätigung durch uns erforderlich. Zusätzlich dazu ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche für die Auftragsdurchführung relevanten Informationen und Daten, wie beispielsweise den Zweck des Auftrags, den Auftragsort, das Datum, die Anzahl der Personen, das gewünschte Fahrzeug, die Anzahl der Gepäckstücke, eventuelle Sonderwünsche und ähnliches, an uns zu übermitteln. Ebenso hat der Auftraggeber die Pflicht, uns unverzüglich über jegliche Änderungen dieser relevanten Daten zu informieren, sofern solche Änderungen die Durchführung des Auftrags beeinträchtigen oder vereiteln könnten. Die Informationen und Daten, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind, müssen uns rechtzeitig vorliegen, um sicherzustellen, dass der Auftrag gemäß den vertraglichen Vereinbarungen durchgeführt werden kann. Zusätzlich bedürfen jegliche Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. Im Allgemeinen bestätigt die Firma Omnibus – ERNST den erteilten Auftrag umgehend und spätestens innerhalb von 3 Werktagen. Ein Vertrag kann auch durch die tatsächliche Erbringung der beauftragten Dienstleistungen durch die Firma Omnibus – ERNST zustande kommen. Bitte beachten Sie, dass eine Online-Buchung über das bereitgestellte Buchungsformular rechtsverbindlich ist, jedoch ebenfalls stets eine schriftliche Bestätigung durch die Firma Omnibus – ERNST erfordert.

 

§ 3 Preise

Sofern keine anderslautende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, gelten grundsätzlich die aktuellen Preise gemäß der Preisliste der Firma Omnibus – ERNST. Diese Preisliste kann jederzeit direkt bei unserer Firma angefordert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass zusätzliche Leistungen, die über den im Auftrag enthaltenen Umfang hinausgehen, gesondert berechnet werden. Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, exklusive der Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrags anfallen können.

Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass bestimmte Kosten wie beispielsweise Parkgebühren oder sonstige Auslagen (wie Mautgebühren) nicht im Grundpreis enthalten sind und separat in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten können entweder von den Kunden oder den zu befördernden Personen direkt im Zuge der Dienstleistung beauftragt werden und sind nicht in den Standardpreisen inbegriffen.

Unsere Preisgestaltung basiert auf Transparenz und Fairness. Wir empfehlen unseren Kunden, sich bei Fragen zu den Preisen oder zur Preisliste direkt an unser Unternehmen zu wenden, um etwaige Unklarheiten zu klären und eine klare Grundlage für die Auftragsabwicklung zu schaffen.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Rechnungsbeträge sind gemäß den im Vertrag oder in der Rechnung festgelegten Bedingungen ohne Abzug per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu entrichten. Barzahlung ist ebenfalls als Zahlungsmethode zulässig.

Die Firma Omnibus – ERNST behält sich das Recht vor, in folgenden Fällen das Zustandekommen des Vertrags von einer vorab zu zahlenden Sicherheitsleistung oder Vorauskasse abhängig zu machen: bei Kunden aus dem Ausland, bei Neukunden sowie in Einzelfällen, bei denen Bedenken hinsichtlich der Bonität bestehen. In solchen Fällen wird die Firma den Kunden schriftlich und rechtzeitig auf die Notwendigkeit der Sicherheitsleistung oder Vorauskasse hinweisen.

Die Firma Omnibus – ERNST behält sich das Recht vor, einen Auftrag erst dann zu bestätigen oder die Dienstleistung erst dann auszuführen, wenn die erforderliche Sicherheitsleistung oder Vorauskasse bei der Firma eingegangen ist. Dies dient der Sicherheit beider Vertragsparteien und der reibungslosen Abwicklung der Geschäftstransaktionen.

 

§ 5 Stornierungen/Rücktritt

Im Falle eines Rücktritts seitens des Auftraggebers vom Vertrag oder wenn die Leistungen unserer Firma aus Gründen, die nicht in seiner Verantwortung liegen, nicht in Anspruch genommen werden, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, gemäß den nachstehenden Bedingungen Stornogebühren zu erheben. Diese Regelung bleibt in Kraft, selbst wenn dem Auftraggeber keine Schuld trifft. Die maßgebliche Grundlage für die Stornierung bildet der Zeitpunkt des Stornierungseingangs, wobei sämtliche Stornierungen schriftlich zu erfolgen haben. Sofern die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in Anspruch genommen wird, ohne dass eine schriftliche Stornierung oder Rücktrittserklärung vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den vereinbarten Preis ohne jegliche Abzüge zu entrichten.

Sollte der Kunde trotz einer Aufforderung zur Vorauskasse den geforderten Betrag nicht fristgerecht begleichen und somit die Auftragsausführung nicht ermöglichen, behält sich die Firma Omnibus – ERNST ebenfalls das Recht vor, dem Kunden den vollen Rechnungsbetrag in Rechnung zu stellen.

Die Stornogebühren werden wie folgt berechnet:

– Bei einer Stornierung zwischen 10 und 6 Tagen vor dem geplanten Beginn der Auftragsdurchführung beträgt die Stornogebühr 25% des vereinbarten Betrags.

– Bei einer Stornierung zwischen 5 und 3 Tagen vor dem geplanten Beginn der Auftragsdurchführung beträgt die Stornogebühr 50% des vereinbarten Betrags.

– Bei einer Stornierung von 2 Tagen oder weniger vor dem geplanten Beginn der Auftragsdurchführung beträgt die Stornogebühr 100% des vereinbarten Betrags.

Dem Vertragspartner wird ausdrücklich die Möglichkeit gewährt, nachzuweisen, dass der Firma Omnibus – ERNST überhaupt kein Schaden entstanden ist oder dass der entstandene Schaden erheblich niedriger ist als die festgelegten Stornogebühren. Diese Regelung soll Transparenz und Fairness in der Geschäftsbeziehung sicherstellen.

 

§ 6 Pflichten und Haftung des Kunden

Es ist die Pflicht unserer Kunden, sich während der Auftragsdurchführung in einer Weise zu verhalten, die die Sicherheit und Ordnung des Betriebs, ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit unseres Personals und die Rücksicht auf andere Personen gewährleistet. Aus Gründen der Sicherheit ist es zwingend erforderlich, den Anweisungen des Busfahrers stets uneingeschränkt Folge zu leisten. Sollte der Kunde oder eine dritte Person sich in einer Art und Weise verhalten, die die reibungslose Durchführung des Auftrags gefährdet oder die Sicherheit von anderen Personen oder Sachen in Gefahr bringt, kann das Personal der Firma Omnibus – ERNST den Kunden auffordern, sich vertragsgemäß zu verhalten.

Falls der Kunde oder die betreffende dritte Person trotz der Aufforderung durch unser Personal das vertragswidrige Verhalten fortsetzt, behält sich die Firma Omnibus – ERNST das Recht vor, die Erbringung der Dienstleistung unverzüglich einzustellen und den Auftrag durch eine entsprechende Mitteilung an den Auftraggeber oder die betreffende dritte Person zu beenden. In diesem Fall ist keine gesonderte schriftliche Mitteilung zur Beendigung der Beförderung erforderlich, und die Firma Omnibus – ERNST behält dennoch ihren vollen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die gesamte Dauer des Auftrags.

Etwaige Beschädigungen, grob fahrlässige oder vorsätzliche Verunreinigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Wenn der Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide solidarisch. Diese Haftung besteht auch dann, wenn dem Auftraggeber kein Verschulden nachzuweisen ist. Unsere oberste Priorität ist die Sicherheit und der reibungslose Ablauf unserer Dienstleistungen.

 

§ 7 Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss

Der Vertragsgegenstand erstreckt sich auf die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen sowie auf weitere Dienstleistungen. Die Firma Omnibus – ERNST behält sich das ausdrückliche Recht vor, Personen von der Beförderung auszuschließen, sofern diese eine potenzielle Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sich nicht an die Anweisungen des Chauffeurs halten oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Fahrzeug beschädigen.

Die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Passagiere, unseres Personals und die Erhaltung unserer Fahrzeuge stehen für uns an oberster Stelle. Daher behalten wir uns das Recht vor, in solchen Fällen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Integrität unserer Dienstleistungen zu gewährleisten. Dies kann den Ausschluss einer Person von der Beförderung einschließen, wenn ihre Handlungen oder ihr Verhalten eine unmittelbare Gefahr darstellen oder den reibungslosen Betrieb gefährden. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen, die im Interesse der Allgemeinheit und der beteiligten Parteien getroffen werden.

 

§ 8 Haftungsbeschränkung / Verjährung/ Versicherung

Schadenersatzansprüche aufgrund einer Verletzung vertraglicher Pflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma Omnibus – ERNST als auch gegen ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vor. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Andernfalls haftet die Firma Omnibus-ERNST nur in den Fällen, in denen das Leben, der Körper, die Gesundheit oder wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt werden. Die Haftung für Personenschäden ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung auf maximal 8.000.000 EUR pro geschädigter Person begrenzt.

Verzögerungen bei der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt oder Ereignissen, die von der Firma Omnibus – ERNST nicht zu vertreten sind und die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (dazu gehören insbesondere Staus, technische Pannen, höhere Gewalt usw.), berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber der Firma Omnibus-ERNST. In solchen Fällen hat die Firma Omnibus – ERNST das Recht, die Leistungserbringung für die Dauer der Behinderung zu verschieben, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist, oder den Vertrag wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise aufzulösen.

 

§ 9 Gerichtsstand,Rechtswahl, Schriftformerfordernis, Aufrechnungsausschluss

Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für sämtliche Ansprüche und Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, gilt Lengdorf in Bayern als der ausschließliche Gerichtsstand. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn der Kunde als Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es sind keine mündlichen Nebenabreden gültig, und Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformregelung erstreckt sich auch auf Änderungen des Formerfordernisses selbst.

Die Aufrechnung von Forderungen gegenüber der Firma Omnibus-ERNST ist nur dann zulässig, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden. Die Regelungen sind so gestaltet, um eine klare rechtliche Grundlage für das Vertragsverhältnis zu schaffen und Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien zu gewährleisten.

 

Firmenname: Ernst-Reisen Omnibusbetrieb GmbH
Anschrift: Furtarn 14, D-84435 Lengdorf
Telefon: 08083/1655
Fax: 08083/9212
Email: info@omnibus-ernst.de
Geschäftsführer: Raimund Ernst
Registergericht: Amtsgericht München, HRA75992
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Umsatzsteuergesetz: DE127985551
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Raimund Ernst


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